Allgmeine Geschäftsbedingungen

Für Kunden
§ 1 Geltungsbereich 

(1) Die Erbringung von Beratungsleistungen durch von taus&sassa GmbH (im Folgenden taus&sassa) vermittelte Berater und die Nutzung unserer Webseite erfolgt auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 

(2) Auch wenn bei dem künftigen Abschluss gleichartiger Verträge auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht noch einmal separat hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von taus&sassa in ihrer bei Abgabe der Erklärung unter www.tausandsassa.com abrufbaren Fassung, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

(3) Die konkreten Leistungen werden auf der Basis von separaten Einzelverträgen, die insb. Art und Umfang der jeweiligen Beratungsleistung sowie die dafür zu entrichtende Vergütung im Einzelnen festlegen, geschlossen. In den jeweiligen Projektverträgen geregelte Inhalte haben im Zweifel Vorrang gegenüber den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) taus&sassa wird dem Kunden Berater zur Verfügung stellen, die im Auftrag von taus&sassa Beratungsleistungen für den Kunden erbringen. Die im Auftrag von taus&sassa tätig werdenden Berater sind freiberuflich tätige Einzelpersonen. Die fachlichen Leistungen beinhalten insb. die Beratung und Unterstützung des Kunden bei der Umsetzung und Durchführung des im jeweiligen Einzelvertrag näher dargestellten Beratungsprojekts. 

(2) taus&sassa sucht auf Grundlage der ihr von dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen zum Projektziel, zur Projektlaufzeit, zum Projektstandort, zum Projektbudget sowie zur benötigten Beraterexpertise geeignete Berater aus ihrem Berater-Netzwerk heraus.

(3) Die von taus&sassa überlassenen Informationen zu dem Berater sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Informationen über den Berater an Dritte weiterzugeben. 

(4) taus&sassa hat die Berater aus ihrem Berater-Netzwerk vor ihrer Aufnahme geprüft und ausgewählt. Die abschließende Prüfung der Eignung des jeweiligen Beraters, insb. die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt allerdings dem jeweiligen Kunden.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Kunde nimmt Kontakt mit taus&sassa über das Kontaktformular auf der Webseite, per Telefon oder per E-Mail auf und gibt eine möglichst konkrete Projektbeschreibung ab, insb. das Projektziel, die Projektlaufzeit, den Projektstandort, das Projektbudget sowie die benötigte Beraterexpertise. Auf Basis dieser Informationen wird taus&sassa geeignete Berater aus ihrem Berater-Netzwerk anfragen. Sodann wird taus&sassa dem Kunden im Rahmen eines schriftlichen Angebots folgende Informationen zukommen lassen: Qualifikation und Erfahrung des Beraters, Tagessatz, Verfügbarkeit sowie ggf. Standort.

(2) Der Kunde kann das schriftliche Angebot prüfen und den von taus&sassa vorgeschlagenen Berater persönlich kennenlernen und Details über den Projektablauf, -das Ziel sowie die benötigte Expertise, etc. abklären. Sollte der Kunde mit dem Angebot bzw. Berater einverstanden sein, nimmt er das Angebot von taus&sassa an. 

(3) Sollte der Kunde mit dem Angebot bzw. dem Berater nicht einverstanden sein, kann er dieses ablehnen und ein erneutes Angebot von taus&sassa anfordern. taus&sassa übermittelt dem Kunden daraufhin ein modifiziertes schriftliches Angebot mit neuen Beratern aus ihrem Berater-Netzwerk.

§ 4 Honorar und Rechnungsstellung 

(1) taus&sassa stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung. Diese setzt sich aus dem Tagessatz sowie den in der jeweiligen Abrechnungsperiode aufgewandten Tagen des Beraters zzgl. Umsatzsteuer zusammen.

(2) Der Tagessatz des jeweiligen Beraters bemisst sich nach seiner Expertise und Qualifikation. 

(3) Die Rechnung enthält eine Aufstellung der Tätigkeiten für die abgerechneten Beratungstage. Der Kunde hat fünf (5) Werktage, um die Rechnung zu prüfen. Beanstandet er diese nicht innerhalb der Frist, gilt die Rechnung als genehmigt. Im Falle einer Beanstandung wird taus&sassa die Rechnung prüfen und ggf. angemessene Änderungen hieran vornehmen. Falls taus&sassa Änderungen an der Rechnung vornimmt, wird es dem Kunden innerhalb von sieben (7) Werktagen eine abgeänderte Rechnung zur Verfügung stellen. 

(4) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das Bankkonto von taus&sassa zu zahlen. 

(5) taus&sassa behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen, wenn der Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig auf dem Bankkonto von taus&sassa eingeht.

(6) Zuvor von dem Kunden genehmigte und durch den Berater ordnungsgemäß belegte Aufwendungen, insb. Reise- und Unterbringungskosten, sind dem Berater separat zu erstatten.

(7) Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche von taus&sassa ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 5 Umgehungsverbot

(1) Dem Kunden ist es untersagt, sowohl mit Beratern, die ihm durch ein Projekt von taus&sassa bekannt wurden, als auch mit Beratern, die ihm durch den taus&sassa Newsletter bekannt wurden, direkt oder indirekt, weder persönlich noch über Dritte, Verträge über Beratungsleistungen unter Umgehung von taus&sassa abzuschließen.

  • Bei Beratern, die durch ein Projekt bekannt wurden, gilt dieses Verbot über die Dauer des jeweiligen Einsatzes des Beraters und für mindestens ein (1) Jahr nach Beendigung dieses Einsatzes.
  • Bei Beratern, die durch den Newsletter bekannt wurden und für die kein Projekt ausgeschrieben wurde, gilt dieses Verbot für mindestens ein (1) Jahr nach Bekanntwerden im Newsletter.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, taus&sassa schriftlich zu informieren, bevor er einen solchen Berater, sei es erstmalig oder wiederholt, beauftragen möchte.

(3) Im Falle eines Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und einem durch taus&sassa vermittelten oder bekanntgewordenen Berater unter Umgehung von taus&sassa, hat taus&sassa Anspruch auf eine Vertragsstrafe. Die Strafzahlung bemisst sich, wenn ein Projekt ausgeschrieben wurde, am 2-fachen Gesamthonorar des betreffenden Projekts zzgl. Umsatzsteuer. Wurde kein Projekt ausgeschrieben und der Berater durch den Newsletter bekannt, orientiert sich die Strafzahlung an 75% des Brutto-Jahresgehaltsinklusive des betreffenden Beraters. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 6 Festanstellung eines Beraters

Falls der Kunde einen von taus&sassa vermittelten oder vorgeschlagenen Berater innerhalb von einem (1) Jahr innerhalb der Schutzphase dauerhaft in eine Festanstellung übernehmen möchte, ist der Kunde verpflichtet, eine Provision in Höhe von 25% des Brutto-Jahresgehalts zzgl. Umsatzsteuer bei Unterzeichnung an taus&sassa zu zahlen. Wenn ein variabler Gehaltsbestandteil besteht, werden 50 % des Höchstbetrags dieses variablen Anteils zum Bruttojahresgehalt des Beraters für die Berechnung der Provision hinzugerechnet. Die Zahlung der Provision wird jeweils innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages fällig.

§ 7 Haftung 

(1) taus&sassa übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Identität des Beraters sowie seiner angegebenen Erfahrungen und Qualifikationen. 

(2) taus&sassa distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der durch Berater verlinkten und verknüpften Seiten, die von der Webseite www.tausandsassa.com erreichbar sind. 

(3) Die Webseite enthält Links zu Webseiten, die von Dritten gepflegt werden und deren Inhalte taus&sassa unter Umständen nicht bekannt sind. taus&sassa übernimmt hierfür keine Verantwortung. 

(4) taus&sassa haftet nicht für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf einem außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Grund, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, etc. beruhen (sog. höhere Gewalt). Vereinbarte Leistungsfristen gelten in diesem Fall als entsprechend verlängert. 

(5) taus&sassa trifft alle zumutbaren technischen und personellen Vorkehrungen, um eine Überlastung oder einen Ausfall der Server oder des Systems weitestgehend auszuschließen. Im Falle einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Webseite und/oder des Profils bemüht sich taus&sassa um unverzügliche Problembeseitigung. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund solcher Ausfälle sind ausgeschlossen.

(6) Ausgenommen sind Schadenersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Schadenersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unabdingbar sind und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sog. Kardinalspflichten). taus&sassa haftet insb. nicht für direkt beim Kunden entstandene Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, bloße Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn. 

(7) Die Haftung von taus&sassa ist auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, jeweils beschränkt auf das max. Projektvolumen (in EUR), das im Einzelvertrag spezifiziert ist. Eine weitergehende Haftung für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus dem Beratungsvertrag mit dem Kunden ist ausgeschlossen.

§ 8 Urheberrechte

Sofern und soweit im Rahmen der Vertragsleistungen für den Kunden Rechte am geistigen Eigentum entstehen, räumt taus&sassa dem Berater mit Entrichtung der vereinbarten Vergütung alle bestehenden und künftigen Rechte am geistigen Eigentum ein. Der Kunde ist insb. berechtigt, die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen auf Dritte zu übertragen und/oder Dritten weitere Nutzungsrechte daran einzuräumen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Rahmenvertrag kommt mit der Beauftragung von taus&sassa, das jeweilige Projekt auf ihrer Plattform auszuschreiben, zustande. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ablauf eines Monates gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insb. vor, wenn der Kunde gegen § 5 der AGB verstößt.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, über alle betriebsinternen Vorgänge und vertraulichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, insb. über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, Stillschweigen bewahren, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. taus&sassa wird insb. die für den Kunden eingesetzten Berater entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichten. 

(2) Die Parteien verwahren und sichern diese Unterlagen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. 

(3) taus&sassa wird eine anonymisierte Kurzbeschreibung des Projekts, auf Wunsch ohne Nennung des Kunden, aber ggf. unter Angabe von Projektinhalten, der Industrie sowie der Projektdauer auf ihrer Webseite unter www.tausandsassa.com veröffentlichen. taus&sassa behält sich das Recht vor, die Projektbeschreibung auch per E-Mail oder LinkedIn an Berater zu versenden.

(4) taus&sassa macht die über die anonymisierte Kurzbeschreibung des Projekts hinausgehenden Informationen und Unterlagen nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. taus&sassa wird diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Unterlagen informieren. 

(5) taus&sassa verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. 

(6) Der Kunde stimmt zu, dass taus&sassa ihn nach erfolgreichem Abschluss des Beratungsprojekts als Referenzkunden auf seiner Webseite unter www.tausandsassa.com oder in anderen Medien benennen kann.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf.

(4) Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Die Parteien sind verpflichtet, unwirksame Teile einer Klausel im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unverzüglich zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: September 2023